Allgemeine Geschäftsbedingungen
PTI – Pacific Travel International
Der führende Philippinen-Touren- und Reiseveranstalter weltweit
nachstehend PTI genannt
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
PTI ist der führende Reiseveranstalter, Reiseleistungserbringer und Koordinator für ein landesweit verbundenes Netzwerk überwiegend westlicher - deutsch, schweizer und österreichischer - Tourenveranstalter, Resorts und Hotels, die auf westliche Standards ausgerichtet sind.
2. Zahlung
a. Soweit PTI gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies in Eigenregie von PTI bzw. in Kooperation mit dem jeweiligen Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
b. Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c. PTI-Zahlungsbedingungen: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR/250 SFR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR/250 SFR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.
d. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
e. Bei Buchung einer Pauschalreise wird pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt in Höhe von 50% der anfallenden PayPal-Überweisungskosten erhoben. Die anderen 50 % der Überweisungskosten trägt fairerweise PTI. Die PayPal-Gebühren betragen 4,4 % des Überweisungsbetrages.
f. Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der PTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
g. PTI-Rechnungen können mittels Kreditkarte über PayPal bezahlt werden. Ein eigenes PayPal-Konto ist dafür nicht erforderlich.
h. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR/15 SFR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei PTI verursachten Zusatzaufwandes.
3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung
a. Rücktritt: Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
a.a. Stornogebühren:
Bei Stornierung bis 45 Tage vor Reiseantritt sind keine Stornogebühren zu zahlen.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises (mind. jedoch 50 EUR/75 SFR)
Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises
Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, PTI ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
b. Andere Änderungen nach Buchung:
Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt PTI zusätzlich zu den Gebühren eine Bearbeitungsgebühr von 27 EUR/40 SFR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.
4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen
a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich, hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.
b. Die Check-In Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder auf Anfrage von PTI. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.
Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein.
c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite von PTI oder der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
d. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst, deren Abfertigungsagent am Zielflughafen und PTI zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung
vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
f. PTI unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt.
g. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
5. Wichtige Hinweise zu Nur-Hotel-Angeboten sowie Hotel Check-In/Check-Out
a. Die Preise für Nur-Hotel-Angebote auf den Philippinen sind ausschließlich gültig für Reisende, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande oder Polen wohnhaft sind und ihre Flugreise aus einem dieser Länder antreten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies vor Ort Nachzahlungsforderungen seitens des Hotels nach sich ziehen oder dazu führen, dass die Buchung nicht akzeptiert wird.
b. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 12:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens
Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreise über unsere Buchungstellen hinzugebucht werden.
6. Wichtiger Hinweis für Schiffsreisen auf Grossseglern
Da die PTI-Grosssegler nicht über entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten verfügen, wird eine Einschiffung schwangerer Reisender häufig von der Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung abhängig gemacht und ungeachtet einer solchen Bestätigung eine Beförderung von Schwangeren ab der 23. Schwangerschaftswoche abgelehnt. Die ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung sollte bei Reisebeginn nicht älter als eine Woche sein und in englischer Sprache verfasst sein.
7. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
8. Datenverwendung und Datenschutz
a. PTI erhebt und verwendet Ihre Daten nur gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht des jeweiligen Heimatlandes der Reiseteilnehmer.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit.
PTI ist der führende Reiseveranstalter, Reiseleistungserbringer und Koordinator für ein landesweit verbundenes Netzwerk überwiegend westlicher - deutsch, schweizer und österreichischer - Tourenveranstalter, Resorts und Hotels, die auf westliche Standards ausgerichtet sind.
2. Zahlung
a. Soweit PTI gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies in Eigenregie von PTI bzw. in Kooperation mit dem jeweiligen Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
b. Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c. PTI-Zahlungsbedingungen: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR/250 SFR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR/250 SFR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.
d. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.
e. Bei Buchung einer Pauschalreise wird pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt in Höhe von 50% der anfallenden PayPal-Überweisungskosten erhoben. Die anderen 50 % der Überweisungskosten trägt fairerweise PTI. Die PayPal-Gebühren betragen 4,4 % des Überweisungsbetrages.
f. Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der PTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
g. PTI-Rechnungen können mittels Kreditkarte über PayPal bezahlt werden. Ein eigenes PayPal-Konto ist dafür nicht erforderlich.
h. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR/15 SFR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei PTI verursachten Zusatzaufwandes.
3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung
a. Rücktritt: Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
a.a. Stornogebühren:
Bei Stornierung bis 45 Tage vor Reiseantritt sind keine Stornogebühren zu zahlen.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises (mind. jedoch 50 EUR/75 SFR)
Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises
Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, PTI ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
b. Andere Änderungen nach Buchung:
Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt PTI zusätzlich zu den Gebühren eine Bearbeitungsgebühr von 27 EUR/40 SFR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.
4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen
a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich, hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.
b. Die Check-In Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder auf Anfrage von PTI. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.
Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein.
c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite von PTI oder der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
d. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst, deren Abfertigungsagent am Zielflughafen und PTI zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung
vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
f. PTI unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt.
g. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
5. Wichtige Hinweise zu Nur-Hotel-Angeboten sowie Hotel Check-In/Check-Out
a. Die Preise für Nur-Hotel-Angebote auf den Philippinen sind ausschließlich gültig für Reisende, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande oder Polen wohnhaft sind und ihre Flugreise aus einem dieser Länder antreten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies vor Ort Nachzahlungsforderungen seitens des Hotels nach sich ziehen oder dazu führen, dass die Buchung nicht akzeptiert wird.
b. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 12:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens
Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreise über unsere Buchungstellen hinzugebucht werden.
6. Wichtiger Hinweis für Schiffsreisen auf Grossseglern
Da die PTI-Grosssegler nicht über entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten verfügen, wird eine Einschiffung schwangerer Reisender häufig von der Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung abhängig gemacht und ungeachtet einer solchen Bestätigung eine Beförderung von Schwangeren ab der 23. Schwangerschaftswoche abgelehnt. Die ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung sollte bei Reisebeginn nicht älter als eine Woche sein und in englischer Sprache verfasst sein.
7. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
8. Datenverwendung und Datenschutz
a. PTI erhebt und verwendet Ihre Daten nur gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen für die Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht des jeweiligen Heimatlandes der Reiseteilnehmer.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit.
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